AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Klangfabrique Sven Neumann.
(Fassung März / 2008)
1. Vertragsgegenstand
Klangfabrique Sven Neumann (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) bietet Dienstleistungen im kreativen Medienbereich mit Schwerpunkten auf Tonaufzeichnug, Tonbearbeitung und Tonmischung, dazu zählen ebenfalls entsprechnde Schulungen, Seminare und Produktpräsentationen.
2. Geltungsbereich
Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen für diesen Auftrag und alle Folgeaufträge ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stehen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Bedingungen unserer Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) oder sonstiger Dritter, die mit uns in Geschäftsbeziehungen treten, im Widerspruch, so gehen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, auch wenn wir denen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter nicht widersprechen.
3. Angebot und Vertragsschluss
Aufträge werden sowohl nach schriftlicher wie nach mündlicher Erteilung durch den Auftraggeber bindend. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Vertragsabschlüsse unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt eines schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Stornierungen des Auftrages haben gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich und umgehend zu erfolgen. Soweit der Auftraggeber oder ein hierzu bevollmächtigter Dritter einen erteilten Auftrag ohne das Vorliegen von Rücktrittsgründen stornieren will, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, der Stornierung zuzustimmen. Stimmt der Auftragnehmer der Stornierung zu, ist er berechtigt, bei einer Auftragsstornierung mit weniger als 24 Stunden Ankündigung vor Auftragsbearbeitung dem Auftraggeber 50% der Gesamtkosten für den erteilten Auftrag in Rechnung zu stellen. Bei einer Auftragsstornierung mit mehr als 24 Stunden Ankündigung ist der Auftragnehmer berechtigt, 20% der Gesamtkosten für den erteilten Auftrag in Rechnung zu stellen.
4. Preise / Zahlungsbedingungen
Bei der Auftragserteilung sind – soweit keine individuellen Preisvereinbarungen getroffen wurden – die Preise der jeweils gültigen Preisliste maßgeblich, die in den Geschäftsräumen von Klangfabrique Sven Neumann eingesehen werden können. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Liegen mehr als vier Monate zwischen Auftragserteilung und Lieferung/Leistung, ist der Auftragnehmer berechtigt, Preise nach der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen Preisliste zu berechnen, soweit keine individuelle Preisvereinbarung getroffen wurde.
Der Auftragnehmer behält sich vor, mit Zustimmung des Auftraggebers auf dessen Rechnung und Gefahr in Auftrag gegebene Leistungen an einen ausgewählten Fachbetrieb weiterzugeben. Der Zustimmung des Auftraggebers bedarf es nicht, soweit nur unwesentliche Nebenleistungen betroffen sind.
Bei einer Abrechnung in Metern ist die von dem Auftragnehmer mittels Maßapparaturen festgestellte Meterzahl maßgebend. Angefangene Meter werden voll berechnet. Messabweichungen bis zu 1% werden nicht berücksichtigt.
Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis ist die von dem Auftragnehmer mittels entsprechender Stundennachweise festgestellte Zeitumfang maßgebend. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von 1 Stunde. Jede angefangene Stunde wird voll berechnet.
5. Vertragsänderungen
Wesentliche Änderungen, Zusatzwünsche oder ergänzende Leistungsvorgaben verpflichten beide Teile zur angemessenen Anpassung der Vergütung gemäß der jeweils geltenden Preisliste, der Termine und der Leistungsbeschreibung. Dies gilt entsprechend für bei der Auftragsannahme nicht absehbare technische Probleme des Auftragnehmers und/oder technischen Problemen bei vom Auftraggeber zur Bearbeitung gestellten Materials.
Erkennt der Auftragnehmer die Erforderlichkeit wesentlicher Änderungen, die Erheblichkeit der Zusatzwünsche oder ergänzender Leistungsvorgaben des Auftraggebers, so hat er diesen unverzüglich zu informieren.
6. Zahlung
Die Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Schecks anzunehmen. Die Annahme von Schecks erfolgt grundsätzlich nur zahlungshalber. Wechsel werden generell nicht angenommen.
Bei Mahnungen wird je Mahnschreiben eine Gebühr von 6,00 € berechnet. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatzes nach DÜG geltend zu machen.
Wird dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss bekannt, dass in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung, insbesondere Zahlungsunfähigkeit, eingetreten ist, kann er die Gesamtforderung auch aus noch nicht vollständig abgewickelten Aufträgen gegen den Auftraggeber vorzeitig fällig stellen.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.
7. Lieferbedingungen
Fristen und Termine sind wegen der kreativen, künstlerischen Dienstleistung stets voraussichtliche Zeitangaben. Sie beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller Auftragsbedingungen und technischer Einzelheiten sowie der Erfüllung aller seitens des Auftraggebers zu erbringenden Mitwirkungspflichten oder gegebenenfalls behördlichen oder sonstigen Genehmigungen. Fixe Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform.
8. Versand
Alle Versendungen und Rücksendungen von und zum Auftragnehmer sowie zwischen verschiedenen Niederlassungen des Auftragnehmers oder zu berechtigterweise eingeschalteten Subunternehmern erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der Transport bzw. Versand mit Fahrzeugen des Auftragnehmers durchgeführt wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Versendungen per Nachnahme auszuführen.
Die Verpackung wird berechnet und nicht zurückgenommen. Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
9. Eigentumsvorbehalt
Alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, insbesondere CDs, DVDs und Datenträger jeder Art stehen bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt. Im Falle der Bearbeitung oder Umgestaltung des Vorbehaltsgutes durch den Auftraggeber erfolgt die Bearbeitung bzw. Umgestaltung für den Auftragnehmer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB.
Der Auftraggeber ist jederzeit widerruflich ermächtigt, das Eigentumsvorbehaltsgut im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die sich hieraus ergebenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an und ermächtigt den Auftraggeber bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen.
10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet:
– für den vollen Versicherungsschutz der dem Auftragnehmer übergebenen bzw. für ihn verwahrten Gegenstände zu sorgen.
– ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials geeignetes Filmmaterial z.B. Sicherheits-Zweitmaterial oder Muster zur Verfügung zu halten. Die Prüfung und Begutachtung der dem Auftragnehmer übergebenen digitalen oder analogen Datenträger sind nicht Teil seiner Leistungsverpflichtung.
– eventuelle dritte Rechtsinhaber von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren und für deren schriftliches Einverständnis mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Sorge zu tragen.
– von analogen oder digitalen Datenträgern vor Übergabe des im Rahmen des Auftrages zu bearbeitenden Materials auf eigene Kosten Sicherungskopien zu erstellen und bis zur Beendigung des Auftrages in zur Rücksicherung geeigneter Form vorrätig zu halten.
11. Aufbewahrung von CDs, DVDs und anderen digitalen oder analogen Datenträgern
Die Aufbewahrung von CDs, DVDs und anderen digitalen oder analogen Datenträgern nach einer Bearbeitung erfolgt in Räumen, die nicht zur Langzeitarchivierung geeignet sind. Eine getrennte Aufbewahrung von Originalen und Zweitmaterialien erfolgt nicht.
Soweit digitale oder analoge Datenträger ausschließlich zur Aufbewahrung ohne Bearbeitung übergeben werden, werden diese grundsätzlich ohne Nachprüfung des Zustandes übernommen, in dem sie zur Aufbewahrung zur Verfügung gestellt werden.
Die Aufbewahrungsgebühren ergeben sich aus der Preisliste. Jeder angefangene Monat der Aufbewahrung wird als voller Monat berechnet.
Verträge über die Aufbewahrung von digitalen oder analogen Datenträgern können jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Aufbewahrungsvertrages bei Verzug mit mehr als zwei Monatsgebühren für die Aufbewahrung bleibt unberührt.
12. Urheber- und Nutzungsrechte
Soweit bei der Auftragserfüllung durch den Auftragnehmer Urheberrechte, Miturheberrechte oder Bearbeitungsrechte entstehen, werden dem Auftraggeber einfache, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt,
wobei sich der Auftragnehmer den Widerruf bei Vorliegen wichtiger Gründe vorbehält. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die Nichtzahlung der dem Auftragnehmer geschuldeten Vergütung innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist. Wenn im Rahmen des erteilten Auftrages Urheber- und/oder Bearbeitungsrechte Dritter betroffen sind, steht der Auftraggeber dem Auftragnehmer dafür ein, dass die vertragsgegenständliche Bearbeitung sich im Rahmen der durch den Dritten erteilten Nutzungs-/Bearbeitungsrechte hält.
13. Mängelrügen und Gewährleistung
Soweit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Werkverträge über das Herstellen von Kopien geschlossen werden, sind Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach der Erhalt der Bänder oder Datenträger jeder Art unter gleichzeitiger Übergabe der beanstandeten Gegenstände zu erheben.
Das gleiche gilt bei versteckten Mängeln mit der Maßgabe,
dass die Ausschlussfrist von einer Woche erst ab Feststellung
des Mangels läuft.
Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale bei künstlerischer Gestaltung wie Töne oder Regie und Besetzungsauswahl können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber hierzu keine exakten Anweisungen gegeben hat. Für material-, prozess- oder systembedingte Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen.
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers richten sich zunächst auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch den Auftragnehmer. Hierfür ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist einzuräumen. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Die
Mängelhaftung des Auftragnehmers erlischt, wenn der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers selbst oder durch Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Gegenständen unternimmt.
14. Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, die wesentliche Vertragspflichten betreffen, wird die Haftung des Auftragnehmers auf den nach Art des Auftrags vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Dies gilt sowohl für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden sowie das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
Der Auftragnehmer haftet für alle schuldhaft verursachten Verluste, Beschädigungen und Löschungen bei an ihn zur Bearbeitung übergebenen Materialien zunächst auf die Wiederherstellung oder Ersetzung des Ursprungsmaterials, soweit dies aufgrund von Negativen, Kopien oder sonstigen Ausgangsmaterialien des Auftraggebers technisch möglich ist. Ist eine Wiederherstellung oder Ersetzung unter den genannten Voraussetzungen nicht möglich, haftet der Auftragnehmer auf den Materialwert des Trägermaterials gleicher
Art und Länge.
15. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftragnehmer ist gegenüber Vollkaufleuten der Sitz des Auftragnehmers.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftragnehmer ist gegenüber Vollkaufleuten der Sitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss sämtlicher internationaler Übereinkommen (z.B. UN-Kaufrechtsübereinkommen).
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen oder künstlerischen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soweit wie möglich verwirklicht.